Kollektiv-Laubenversicherung Familienunfallversicherung
Auf Grund vieler Ereignisse aus der jüngeren Vergangenheit, hinsichtlich Brandstiftung, Vandalismus u.ä. in Kleingartenanlagen hat sich gezeigt, wie wichtig eine ausreichende Versicherung für den "Laubenpieper" sein kann. Die Kleingartenversicherungsdienst GmbH (KVD), die auch Kooperationsvereinbarungen mit dem Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. unterhält, bietet hierzu Kollektiv-Versicherungen* (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glasbruch-, Sturm- und Hagelversicherung) an, denen jeder Kleingärtner beitreten kann und sollte, der in einem Kleingartenverein organisiert ist. Hier werden Deckungssummen von 5.000,00 € für die bauliche Anlage (Laube, Geräteschuppen) und 2.000,00 € für den gartenüblichen Inhalt der Laube sowie 1.000,00 € für Glasbruch (auch bei Frühbeetkästen usw.) zu einem Jahresbeitrag von 30,00 € angeboten. Ein Betrag, der sich in jedem Fall auszahlen kann und auf keinen Fall "rausgeworfenes Geld" darstellt. Natürlich kann der Kleingärtner selbst entscheiden, ob ihm diese Deckungssumme ausreicht. Hier kann jederzeit erhöht werden. Dies geschieht dann, in bis zu Höchstsummen von 30.000,00 € bzw. 10.000,00 €, frei wählbaren 500,00 € - Schritten, die für die Laube jeweils 1,00 € und für den Laubeninhalt jeweils 4,00 € Mehrkosten beim Jahresbeitrag bedeuten.
Beispiel 1:
Gebäude: 6.000,00 € (+ 1.000,00 €)
Inhalt: 3.000,00 € (+ 1.000,00 €)
30,00 € + 10,00 € (2 x 4,00 € + 2 x 1,00 €) = 40,00 €
Beispiel 2:
Gebäude: 8.000,00 € (+ 3.000,00 €)
Inhalt: 5.000,00 € (+ 3.000,00 €)
30,00 € + 30,00 € (6 x 4,00 € + 6 x 1,00 €) = 60,00 €
Darüber hinaus bietet die o.g. Versicherungsdienst GmbH eine Familienunfallversicherung an, die für einen Beitrag von 3,00 € jährlich, die Familie und den Kleingärtner gegen Unfälle im Garten sowie auf dem Weg vom und in den Garten versichert. Auch hier sollte man überlegen, welche Vorteile diese Versicherung bringen kann, insbesondere dann, wenn man den Garten intensiv nutzt.
Wichtig bei den o.g. Versicherungen ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Deckungssummen sowohl für die baulichen Anlagen, als auch für den Laubeninhalt ausreichend sind und keine Unterversicherungen bestehen. Unter dem untenstehenden Logo der KVD GmbH, kann man den Wert des Laubeninhaltes unverbindlich überprüfen. Hier sind die Anschaffungskosten, also der Neuwert, zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Wiedererrichtung der Laube und des Geräteschuppens.
In unserem Downloadbereich finden sich die dazugehörigen Merkblätter, Seiten 1 und 2, für die Lauben- und die Unfallversicherung sowie ein An- und Ummeldeformular für die Kollektiv-Laubenversicherung. Die Merkblätter erläutern dabei sehr gut, welche Leistungen mit dem Abschluss der o.g. Versicherungen verbunden sind und vorallem, was und was nicht beim Versicherungsschutz berücksichtigt ist. Wenn der Bedarf zum Beitritt zur Kollektiv-Laubenversicherung, oder zur Erhöhung der Deckungssummen besteht, einfach das Formular dazu ausdrucken, ausfüllen und auf dem kurzen Weg zum Vorstand schicken (per Email, oder in den Briefkasten). Gern stehen wir auch zur Beantwortung von Fragen hierzu zur Verfügung. Bitte einfach das Kontaktformular der Website nutzen.
... hier geht es zum Laubeninhaltsrechner der Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH, einfach auf das Logo klicken!
* Basler Sachversicherungs AG